Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FreshWin Glas- und Gebäudereinigung
Inhaber: Zuri Arifi
Dorfstraße 62, 28876 Oyten

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen FreshWin Glas- und Gebäudereinigung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot oder Vertrag.

Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Subunternehmer einzusetzen.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen.

§4 Ausführungsfristen / Termine

Ausführungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden.

Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Wetter, Krankheit, Verkehr) verlängern sich Fristen angemessen.

Bei nicht fristgerechter Bereitstellung des Objekts durch den Auftraggeber kann ein neuer Termin festgelegt oder der ausgefallene Termin in Rechnung gestellt werden.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Flächen zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich und in einem Zustand sind, der eine sichere und sachgemäße Reinigung ermöglicht.

Wasser- und Stromanschlüsse sind kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass empfindliche Gegenstände gesichert oder entfernt werden.

§6 Mängelanzeige und Nachbesserung

Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungsausführung schriftlich anzuzeigen.

Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelanzeige hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.

Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen.

§7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Für Schäden an Gegenständen, die durch unzureichende Kennzeichnung, Lagerung oder Sicherung durch den Auftraggeber entstehen, wird keine Haftung übernommen.

Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§8 Stornierungen und Terminabsagen

Terminabsagen durch den Auftraggeber sind spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ohne Absage ist der Auftragnehmer berechtigt, bis zu 100 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung zu stellen.

§9 Vertragslaufzeit und Kündigung

Bei Rahmenverträgen gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, sofern nicht anders vereinbart.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§10 Datenschutz

Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur zum Zweck der Vertragsabwicklung.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist.

§11 Gerichtsstand / Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit zulässig, Verden (Aller).

§12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.